Steuerstrafrecht
erschienen am 16. Januar 2016Das Finanzamt leitet nach Eingang einer Selbstanzeige in der Regel ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren ein. Wir untersützen Sie u.a. im folgenden Verfahren und Steuerstrafrecht.
Ihre steuerlichen Sachverhalte und Bescheide werden durch uns geprüft.
Wir helfen Ihnen die immense Flut steuerlicher Urteile, der Literatur, Verwaltungsanweisungen etc. im rechten Moment und an korrekter Stelle einzusetzen.
Ihr persönlicher Fall wird individuell mit der aktuellsten Literatur und den steuerlichen Urteilen geprüft und abgeglichen.
Wir helfen Ihnen auch bei der ordnungsgemäßen Nacherklärung von Einkünften, so dass ein Strafverfahren in der Regel abgewendet werden kann.